Zugtruppführer
Zugtruppführer ist er der direkte Vertreter des Zugführers und für die stete Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Zugtrupps verantwortlich. Dem Zugtruppführer obliegen folgende Aufgaben:
Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps erantwortlich.
Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen,
indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht,
- Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft eines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden
- Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.