Beautragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sm Ortsverband zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden und unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV-internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc.

Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit bei Bedarf durch weitere Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Im Einsatz ist der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit für die Pressearbeit sowie für die Einsatzdokumentation zuständig.