Zugführer

Der Zugführer führt den Technischen Zug im Einsatz und ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenden Einsatzaufgaben, in dem er/sie insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt

 

Im Einsatz ist er der unmittelbarer übergeordneten Führungstelle unterstellt. Bis zu drei Technische Züge kann er als Verband führen, für weitere ist die Unterstützung der Fachgruppe Führung und Kommunikation an zufordern. 

Desweiteren sorgt er für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet
  • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt

 

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.

 

Vertreten wird der Zugführer vom Zugtruppführer