Fachberater (FaBe)

Er berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbesondere über die modulare Zusammenstellung von THW-Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.
Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus.
Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des Präsidenten THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an.
In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / -gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann der Fachberater vom Leiter angefordert und eingesetzt werden.
Er ist zum ständigen Informationsaustausch über einsatzrelevante Fakten mit den Fachberater und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet.
Die Geschäftsstelle (GSt) unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch der Fachberater, sammelt und vermittelt die Daten.


Im Einzelnen:

  • Einsatzvorbereitende Kontaktaufnahme und -pflege mit Führungseinrichtungen, Stelle von potentiellen
  • Bedarfsträgern (Stäbe, Leitstellen, Einsatzleitungen, Behörden, etc.)
  • Initiative und Mitwirkung an der Erstellung und Aktualisierung der Einsatz-Handakten (für FaBe,OV, Gst).
  • Initiative Kontaktaufnahme mit Führungseinrichtungen / -stellen der Bedarfsträger bei Schadensereignissenin Abstimmung mit dem Ortsbeauftragten oder Geschäftsführer.
  • Beratung des Einsatzleiters bzw. der Sachgebietsleiter S 1 - S 6 sowie anderer Fachberater über die Einsatzmöglichkeiten, -potentiale und Einsatzwert bzw. Leistungsfähigkeit des THW.
  • Zusammenarbeit mit dem Leiter und den Mitgliedern der Führungseinrichtung / -stelle des Bedarfsträgers.
  • Umsetzung von Aufträgen an das THW nach Weisung des Leiters und in enger Abstimmung mitden Mitgliedern der Führungseinrichtung / Führungsstelle u.a.:
    •  Anforderungen von THW-Einheiten / -Teileinheiten bei der zuständigen THW Organisationseinheit,
    • Eingliederung der angeforderten THW-Einsatzkräfte in die Einsatzstruktur,
    •  ggf. Formulierung und Erteilung von Einsatzaufträgen an die eingesetzten THW-Einheiten im
    • Auftrag,- Delegation von Aufgaben, die das THW nach Abstimmung und im Auftrag eigenständig bzw.rückwärtig übernimmt (z.B. Logistik),
    •  Wahrnehmung weiter Aufgaben zur Unterstützung des Führungspersonals.
  • Sicherstellung der Verbindung zu Stellen von Bedarfsträgern ohne eigene Führungsstruktur
  • Teilnahme an einsatznachbereitenden Maßnahmen.